Rechtliche Hinweise
Meine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Menschen und hat präventiven Aufklärungscharakter. Wenn du körperliche Beschwerden hast, wende dich bitte an entsprechendes ärztliches Fachpersonal. Solltest du bereits in ärztlicher Behandlung sein, besprich bitte mit deinem Fachpersonal, ob eine Ernährungsberatung für dich geeignet ist.
1 Gegenstand der Ernährungsberatung
(Vegane/r) Ernährungsberater/in ist eine gesetzlich nicht geschützte Berufsbezeichnung. Nachfolgend werden hierunter Berater verstanden, welche die Berufsbezeichnung nach Absolvierung eines Fernstudiums/-lehrgangs und Erlangung eines Zertifikats führen, ohne über eine weitere staatliche Ausbildung als Arzt, Heilpraktiker, Diätassistent oder Oecotrophologe zu verfügen.
Ernährungsberatung im nachfolgenden Sinne wird verstanden als allgemeine Vermittlung von Informationen über ernährungsphysiologische, biochemische und allergologische Zusammenhänge der Ernährung und beinhaltet Beratung zur Lebensmittelstruktur, deren Herstellungsprozessen und gegebenenfalls auch zu Themen wie Essverhalten, Lebensführung, Körperbewusstsein und Sport.
Da es sich bei der Bezeichnung „(Vegane/r) Ernährungsberater/in“ um keine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann diese ohne besondere Anforderungen nach Außen verwendet werden, z. B. auf Briefköpfen, Schildern und im Rahmen der Werbung. Die Verwendung eines von der ecodemy GmbH vergebenen Zertifikats richtet sich nach den hierzu geltenden Vorgaben.
Die Durchführung der Ernährungsberatung setzt ebenfalls keine spezielle Ausbildung oder sonstige Mindestqualifikationen voraus. Die Art und Weise der Ausübung der Ernährungsberatung unterfällt bis zu den Grenzen der nachfolgend dargestellten Ernährungstherapie keinen besonderen Berufsordnungen oder –gesetzen. Es gilt das allgemeine Recht und hier insbesondere das Dienstvertragsrecht (§§ 611 ff. BGB) sowie das Wettbewerbsrecht (UWG). Für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln gelten gesonderte gesetzliche Anforderungen, auf welche an dieser Stelle nicht eingegangen wird.
2 Abgrenzung zur Ernährungstherapie
Von der reinen Ernährungsberatung zu unterscheiden ist die sog. Ernährungstherapie, welche speziellen gesetzlichen Anforderungen unterliegt. Ernährungstherapie im nachfolgenden Sinne wird in Anlehnung an § 42 HeilM-RL des G-BA verstanden als Ernährungsberatung bei krankheitsbedingten Ernährungsproblemen und umfasst insbesondere die Beratung zur Auswahl und Zubereitung natürlicher Nahrungsmittel und zu krankheitsspezifischen Diäten sowie die Erstellung und Ergänzung eines Ernährungsplans.
Die Ernährungstherapie dient daher der Heilung oder Linderung von Krankheiten und deren Beschwerden. Damit unterfällt die Ernährungstherapie der Ausübung der Heilkunde i. S. d. § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz (HeilprG). Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, bedarf gemäß § 1 Abs. 1 HeilprG der Erlaubnis. Die Erteilung der Erlaubnis erfolgt durch das jeweilige Gesundheitsamt und setzt gemäß § 2 Abs. 1 lit. i) HeilprGDV 1 unter anderem den Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fähigkeiten voraus.
Ernährungsberater gehören auch nicht zu den sog. Gesundheitsfachberufen bzw. Heilhilfsberufen, wie z. B. Diätassistenten. Hierbei handelt es sich um staatliche Ausbildungsberufe, welche auf Verordnung eines Arztes im Umfeld dessen Heilberufs tätig werden.
Ernährungsberater besitzen demnach keine Berechtigung zur Durchführung der Ernährungstherapie. Eine Werbung mit nach § 1 HeilprG gesetzlich nicht erlaubten Tätigkeiten stellt einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß i. S. d. § 3a UWG dar. Hieraus ergeben sich gemäß §§ 8 ff. UWG Unterlassungs-, Schadenersatz- und Gewinnabführungsansprüche z. B. von Mitbewerbern. Die Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis ist gemäß § 5 HeilprG strafbar.
3 Ernährungsberatung zu Krankheiten
Im Ergebnis richtet sich die Abgrenzung zwischen der erlaubnisfreien Ernährungsberatung und der erlaubnispflichtigen Ernährungstherapie daher nach dem Krankheitsbezug der Beratung. Ernährungsberatern sind dabei allgemeine Empfehlungen zu Krankheiten nicht grundsätzlich verboten, solange es sich nicht um eine individuelle Beratung eines Erkrankten zu krankheitsspezifischen Beschwerden und damit um Ausübung der Heilkunde handelt.
Fazit
Vegane Ernährungsberatung ist praktische und einzelfallbezogene Wissensanwendung durch Vermittlung der Ernährungsspezifika ohne individuell-spezifischen therapeutischen Mehrwert.
Rechtliche Hinweise und Urheberrecht
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Jennifer Dridiger
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